- Strafverteidiger aus Überzeugung -
Im Strafrecht geht es um viel. Wer einen Strafverteidiger sucht, sucht deshalb einen Anwalt für Strafrecht, auf den er sich zu 100 % verlassen kann – egal wie der Tatvorwurf lautet.
Denn im Strafrecht drohen nicht nur Geld- und Freiheitsstrafen. Der Vorwurf einer Straftat hat häufig erhebliche negative Auswirkungen auf das Berufs- und Privatleben. Das gilt oft sogar unabhängig davon, ob der Vorwurf einer Straftat berechtigt ist oder nicht.
Das alles ist mir als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht vollkommen bewusst.
Deswegen stehe ich verlässlich an Ihrer Seite, wenn Ihnen eine Straftat zur Last gelegt wird – ob kleiner Gesetzesverstoß oder schwerste Straftat. Weil in Deutschland die Unschuldsvermutung gilt, jeder das Recht auf ein faires Verfahren hat und weil ich aus echter Überzeugung Strafverteidiger bin.
- Soforthilfe bei Verhaftung / Durchsuchung -
Es gibt Situationen, in denen man schnell einen Strafverteidiger benötigt, um sich nicht mehr Schwierigkeiten einzuhandeln, als man ohnehin hat.
Steht z. B. die Polizei bei Ihnen vor der Tür, um eine Durchsuchung in Ihrer Wohnung, Ihrer Geschäftsräume, Ihrer Praxisräume oder Kanzlei durchzuführen, ist das eine solche Situation. Denn gerade dann haben Sie natürlich verfassungsmäßige Rechte – die Polizei muss sich an gesetzliche Regeln halten. Das gilt, wenn Ihre eigenen Räume durchsucht werden, aber erst recht, wenn Ihnen eine Straftat zur Last gelegt wird, aber fremde Räumlichkeiten wie z. B. vom Partner, von Freunden oder Eltern durchsucht werden sollen.
Wenn die Polizei oder Staatsanwaltschaft Sie festhält und Ihnen Ihre Freiheit entzieht, ist schneller Kontakt zu einem Strafverteidiger unerlässlich – z. B. bei einer vorläufigen Festnahme oder wenn Sie aufgrund einer richterlichen Anordnung im laufenden Ermittlungsverfahren in Untersuchungshaft („U-Haft“) kommen.
Ein Strafverteidiger kann Ihnen dann helfen, wieder „auf freien Fuß zu kommen“, indem er schnell und effektiv gegen die Haftanordnung vorgeht. Und auch wenn Sie bisher nicht verhaftet wurden, aber mit Haftbefehl gesucht werden, ist frühzeitige Hilfe vom Strafverteidiger sinnvoll, um gegen einen Haftbefehl vorzugehen und einer Verhaftung bestenfalls zuvorzukommen!
Sie wurden verhaftet? Ihre Wohnung wird durchsucht? Rufen Sie mich an! Ich helfe Ihnen sofort
0179 / 244 32 98
- Das Recht zu schweigen: Machen Sie davon Gebrauch! -
Sie haben sicherlich schon einmal davon gehört, vom Recht zu schweigen.
Dieses Recht gibt es tatsächlich in bestimmten Situationen und Sie sollten davon unbedingt Gebrauch machen, wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird und z. B. Polizei oder Staatsanwaltschaft eine Aussage von Ihnen erhalten wollen.
Wird Ihnen eine Straftat vorgeworfen – z. B. auch im Straßenverkehr nach einem Unfall! – haben Sie ein GESETZLICHES AUSSAGEVERWEIGERUNGSRECHT. Sie müssen kein Wort zum Tatvorwurf sagen – tun Sie das auch nicht ohne vorherige Rücksprache mit Ihrem Strafverteidiger!
Aber auch wenn Sie Zeuge einer Straftat sind und z. B. mit dem Verdächtigen verheiratet, verlobt oder eng verwandt sind, haben Sie ein GESETZLICHES ZEUGNISVERWEIGERUNGSRECHT. Auch dann müssen Sie weder bei der Polizei noch vor Gericht eine Aussage machen.
Machen Sie von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch, sagen Sie wirklich nichts, bis Sie mit Ihrem Anwalt bzw. Strafverteidiger gesprochen haben. Nur Angaben zu Ihrer Person (Name, Anschrift etc.) müssen Sie als Verdächtigter oder Zeuge immer machen.
- Themen im Strafrecht -
Als Strafverteidiger stehe ich Ihnen in ganz unterschiedlichen Bereichen des Strafrechts zur Verfügung, in München und ganz Deutschland. Dabei vertrete ich nicht nur Menschen, denen eine Straftat zur Last gelegt wird, sondern unterstütze auch Opfer von Straftaten als Opferanwalt bzw. Vertreter der Nebenklage.
- Mathias Grasel - Fachanwalt für Strafrecht & Strafverteidiger in München & deutschlandweit
Das Strafrecht war schon während meiner gesamten Ausbildung der Bereich der Rechtswissenschaften, der mich persönlich besonders interessiert hat. Strafverteidiger zu werden war für mich also kein Zufall, der sich nach der Ausbildung ergab. Es war eine bewusste Entscheidung für das Strafrecht und für die Arbeit als Strafverteidiger.
Schon während meines Studiums und auch im Referendariat arbeitete ich in Kanzleien für Strafecht – nach meiner Zulassung als Rechtsanwalt 2011 dann einige Jahre für namhafte Strafverteidiger in München. So konnte ich früh viel Erfahrung auf diesem Gebiet sammeln.
Seit 2014 bin ich als selbstständiger Strafverteidiger in München und deutschlandweit aktiv, seit 2015 bin ich wegen meiner besonderen theoretischen Kenntnisse und meiner praktischen Erfahrung im Strafrecht berechtigt, den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen.