- Berufsrecht -
Für Angehörige der sogenannten freien Berufe, z. B. Rechtsanwälte und Patentanwälte, Ärzte und Zahnärzte, Architekten, Apotheker und Steuerberater, regeln berufsrechtliche Vorschriften nicht nur den Zugang zur Ausübung dieser Berufe. Die einzelnen Berufsordnungen, wie zum Beispiel die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsordnung der Patentanwälte (BOPA), die Berufsordnung für Ärzte (MBO-Ä) oder die Berufsordnung der Steuerberater (BOStB), regeln zudem für diese Berufsgruppen die Art und Weise der Berufsausübung.
- Verstöße gegen das Berufsrecht/Standesrecht: Kammerverfahren & Strafverfahren -
Verstöße gegen diese Berufsordnungen können in unterschiedlicher Art und Weise sanktioniert werden. Einerseits kann es bei Verstößen gegen die jeweils einschlägige Berufsordnung zu Verfahren vor den berufsständischen Kammern (z. B. Rechtsanwaltskammer, Ärztekammer etc.) kommen. Diese Kammern sind vor allem für die Ahndung kleinerer Verstöße zuständig.
Daneben existieren jedoch auch sogenannte Berufsgerichte, die für die Sanktionierung schwererer Verstöße gegen berufsrechtliche Vorschriften zuständig sind.
- Anwaltsgericht der Kammern für Rechtsanwälte -
Im Hinblick auf Rechtsanwälte gibt es in diesem Zusammenhang eine Besonderheit: die Anwaltschaft verfügt über ein eigenes Anwaltsgericht, das bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer angesiedelt ist. Die dreiköpfigen Spruchkörper der Anwaltsgerichte sind ausschließlich mit Rechtsanwälten besetzt. Auch die Protokollführung obliegt hier einem Rechtsanwalt. Die Sitzungen des Anwaltsgerichts sind nicht öffentlich – lediglich Rechtsanwälte des jeweiligen Kammerbezirks sind als Zuhörer zugelassen.
Als Anschuldigungsbehörde in anwaltsgerichtlichen Verfahren fungiert die Generalstaatsanwaltschaft. Das hat für die Verfolgung von Verletzungen des anwaltlichen Berufsrechts erhebliche Konsequenzen. Können die Rechtsanwaltskammern gegenüber Mitgliedern lediglich eine Rüge erteilen, haben die Anwaltsgerichte deutlich weitreichendere Sanktionsmöglichkeiten: Neben einer Warnung bzw. einem Verweis sind auch Geldbußen von bis zu 25.000 Euro möglich. Sollten diese Sanktionsmöglichkeiten nicht ausreichen, kann es auch zu temporären Auftrittsverboten für einzelne Rechtsgebiete kommen. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen ist sogar ein Ausschluss aus der Anwaltschaft möglich.
- Rechtsmittel und Anwaltsgerichtshof -
Auch gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichts besteht die Möglichkeit, das Rechtsmittel der Berufung einzulegen. Hierüber verhandelt der Anwaltsgerichtshof, der am Oberlandesgericht angesiedelt ist. Die dortigen fünfköpfigen Spruchkörper bestehen aus einem Rechtsanwalt als Vorsitzendem sowie jeweils aus zwei Rechtsanwälten und zwei Berufsrichtern als Beisitzern.
Schließlich existiert auch am Bundesgerichtshof ein eigener Senat für Anwaltssachen, der über Revisionen gegen die Entscheidungen des Anwaltsgerichtshofs entscheidet.
- Berufsgerichtsbarkeit für andere freie Berufe -
Die Berufsordnungen der jeweiligen Berufe (z. B. Heilberufe-Kammergesetz) enthalten neben Regelungen der Berufsausübung auch Regelungen zum Verfahrensgang vor den Berufsgerichten, zu möglichen Sanktionen und zu Rechtsmittelmöglichkeiten.
Die Berufsgerichtsbarkeit der übrigen freien Berufe, die über Verletzungen der Berufsordnungen der Ärzte, Architekten, Steuerberater etc. entscheidet, ist beim jeweils zuständigen Landgericht angesiedelt. Dort gibt es spezielle Berufsgerichts-Kammern, die mit einem Berufsrichter als Vorsitzendem sowie zwei Angehörigen des jeweiligen Berufes als Beisitzern besetzt sind. Alle Mitglieder des Spruchkörpers haben bei der Entscheidung die gleiche Stimme.
- Strafverteidiger in berufsrechtlichen Verfahren -
In berufsrechtlichen Verfahren ist kompetente anwaltliche Unterstützung ebenso wichtig wie im regulären Strafverfahren. Aus diesem Grund stehe ich Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung, wenn Ihnen ein Verstoß gegen die für Sie relevante Berufsordnung vorgeworfen wird.
Kontaktieren Sie mich gerne unverbindlich, wenn Sie meine Unterstützung benötigen. Selbstverständlich können Sie sich auch in berufsrechtlichen Fällen stets auf absolute Diskretion und Vertraulichkeit verlassen. Überzeugen Sie sich in einem persönlichen Gespräch von meiner Arbeitsweise und legen Sie Ihren Fall in versierte Hände.