- Berufsrecht -

Für Angehörige der sogenannten freien Berufe, z. B. Rechtsanwälte und Patentanwälte, Ärzte und Zahnärzte, Architekten, Apotheker und Steuerberater, regeln berufs­rechtliche Vorschriften nicht nur den Zugang zur Ausübung dieser Berufe. Die einzelnen Berufs­ordnungen, wie zum Beispiel die Bundesrechts­anwalts­ordnung (BRAO), die Berufsordnung der Patent­anwälte (BOPA), die Berufsordnung für Ärzte (MBO-Ä) oder die Berufs­ordnung der Steuerberater (BOStB), regeln zudem für diese Berufsgruppen die Art und Weise der Berufs­ausübung.

- Verstöße gegen das Berufsrecht/Standesrecht: Kammerverfahren & Strafverfahren -

Verstöße gegen diese Berufs­ordnungen können in unterschied­licher Art und Weise sanktioniert werden. Einerseits kann es bei Verstößen gegen die jeweils einschlägige Berufsordnung zu Verfahren vor den berufs­ständischen Kammern (z. B. Rechtsanwalts­kammer, Ärzte­kammer etc.) kommen. Diese Kammern sind vor allem für die Ahndung kleinerer Verstöße zuständig.

Daneben existieren jedoch auch sogenannte Berufs­gerichte, die für die Sanktionierung schwererer Verstöße gegen berufs­rechtliche Vorschriften zuständig sind.

- Anwaltsgericht der Kammern für Rechtsanwälte -

Im Hinblick auf Rechtsanwälte gibt es in diesem Zusammen­hang eine Besonderheit: die Anwaltschaft verfügt über ein eigenes Anwalts­gericht, das bei der jeweiligen Rechtsanwalts­kammer angesiedelt ist. Die dreiköpfigen Spruchkörper der Anwalts­gerichte sind ausschließlich mit Rechts­anwälten besetzt. Auch die Protokoll­führung obliegt hier einem Rechtsanwalt. Die Sitzungen des Anwaltsgerichts sind nicht öffentlich – lediglich Rechtsanwälte des jeweiligen Kammer­bezirks sind als Zuhörer zugelassen.

Als Anschuldigungs­behörde in anwaltsgericht­lichen Verfahren fungiert die General­staatsanwalt­schaft. Das hat für die Verfolgung von Verletzungen des anwaltlichen Berufsrechts erhebliche Konsequenzen. Können die Rechts­anwalts­kammern gegenüber Mitgliedern lediglich eine Rüge erteilen, haben die Anwalts­gerichte deutlich weitreichendere Sanktions­möglichkeiten: Neben einer Warnung bzw. einem Verweis sind auch Geldbußen von bis zu 25.000 Euro möglich. Sollten diese Sanktions­möglichkeiten nicht ausreichen, kann es auch zu temporären Auftritts­verboten für einzelne Rechts­gebiete kommen. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen ist sogar ein Ausschluss aus der Anwaltschaft möglich.

- Rechtsmittel und Anwaltsgerichtshof -

Auch gegen Entscheidungen des Anwalts­gerichts besteht die Möglichkeit, das Rechtsmittel der Berufung einzulegen. Hierüber verhandelt der Anwalts­gerichts­hof, der am Ober­landes­gericht angesiedelt ist. Die dortigen fünfköpfigen Spruchkörper bestehen aus einem Rechtsanwalt als Vorsitzendem sowie jeweils aus zwei Rechtsanwälten und zwei Berufsrichtern als Beisitzern.

Schließlich existiert auch am Bundes­gerichts­hof ein eigener Senat für Anwalts­sachen, der über Revisionen gegen die Entscheidungen des Anwalts­gerichts­hofs entscheidet.

- Berufsgerichtsbarkeit für andere freie Berufe -

Die Berufs­ordnungen der jeweiligen Berufe (z. B. Heilberufe-Kammergesetz) enthalten neben Regelungen der Berufsausübung auch Regelungen zum Verfahrens­gang vor den Berufs­gerichten, zu möglichen Sanktionen und zu Rechts­mittel­möglichkeiten.

Die Berufsgerichts­barkeit der übrigen freien Berufe, die über Verletzungen der Berufsordnungen der Ärzte, Architekten, Steuerberater etc. entscheidet, ist beim jeweils zuständigen Landgericht angesiedelt. Dort gibt es spezielle Berufsgerichts-Kammern, die mit einem Berufsrichter als Vorsitzendem sowie zwei Angehörigen des jeweiligen Berufes als Beisitzern besetzt sind. Alle Mitglieder des Spruchkörpers haben bei der Entscheidung die gleiche Stimme.

- Strafverteidiger in berufsrechtlichen Verfahren -

In berufsrechtlichen Verfahren ist kompetente anwaltliche Unter­stützung ebenso wichtig wie im regulären Strafverfahren. Aus diesem Grund stehe ich Ihnen als kompetenter Ansprech­partner zur Verfügung, wenn Ihnen ein Verstoß gegen die für Sie relevante Berufs­ordnung vorgeworfen wird.

Kontaktieren Sie mich gerne unverbindlich, wenn Sie meine Unterstützung benötigen. Selbst­verständlich können Sie sich auch in berufs­rechtlichen Fällen stets auf absolute Diskretion und Vertraulichkeit verlassen. Überzeugen Sie sich in einem persönlichen Gespräch von meiner Arbeitsweise und legen Sie Ihren Fall in versierte Hände.