- Wirtschaftsstrafrecht -
Der Begriff Wirtschaftsstrafrecht ist der Sammelbegriff für alle Strafvorschriften, die im Bereich der Wirtschaft liegende Tatbestände unter Strafe stellen. Das sind insbesondere Fälle, bei denen Straftaten in oder durch Unternehmen verwirklicht werden. Als bekannteste Beispiele sind die Tatbestände der Bestechung, der Korruption, der Untreue und die Insolvenzstraftaten zu nennen. Daneben gibt es aber noch eine Vielzahl weiterer Straftatbestände.
- Compliance und Verantwortlichkeit im Wirtschaftsstrafrecht -
Unternehmen und Unternehmensverantwortliche sind über die §§ 9, 30 und 130 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) gefordert, dafür Sorge zu tragen, dass aus dem Unternehmen heraus keine Gesetzesverstöße erfolgen. In der betriebswirtschaftlichen Fachsprache spricht man dabei von der sogenannten Compliance.
Ergreift das Unternehmen keine Organisations- und Aufsichtsmaßnahmen im Sinne der Compliance, können sowohl die Verantwortlichen der Unternehmensleitung als auch das Unternehmen selbst zu Strafen verurteilt werden, wenn es aus dem Unternehmen zu Gesetzesverstößen gekommen ist. Im Wirtschaftsstrafrecht finden sich also auch Straftatbestände, die durch ein Unterlassen der notwendigen Maßnahmen erfüllt werden können. Um dies zu verhindern, haben größere Unternehmen eigene Compliance-Abteilungen geschaffen, die als Anlaufstelle für Mitarbeiter mit entsprechenden rechtlichen Fragen dienen. Ein sogenannter „Code of Conduct“ kann dann außerdem verbindliche Richtlinien und Verhaltensregeln für Mitarbeiter vorschreiben. Bei Auftreten eines Compliance-Falles ist es in der Regel ratsam, dass das Unternehmen selbst aktiv an der Aufklärung des Sachverhaltes mitwirkt, um behördliche Durchsuchungsmaßnahmen zu verhindern.
- Verteidigungsstrategie im Wirtschaftsstrafrecht -
Die erfolgreichsten Verteidigungsstrategien reichen im Wirtschaftsstrafrecht vom absoluten Schweigen bis zur aktiven Unterstützung der Behörden und Hilfe bei der Aufklärung von Straftaten: Was zu tun, was besser zu lassen ist, ist eine Frage des Einzelfalls.
Für die betroffenen Unternehmen steht in der Regel viel auf dem Spiel. Durchsuchungsmaßnahmen im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts beeinträchtigen auf gravierende Art und Weise den regelmäßigen Geschäftsbetrieb und sorgen insgesamt für Unruhe im Unternehmen. Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner sind verunsichert. Im Falle einer Festnahme fehlen wichtige Entscheidungsträger des Unternehmens für unbestimmte Zeit. Dies kann gerade bei mittelständischen Unternehmen einen hohen finanziellen Schaden verursachen.
- Strafverteidiger rechtzeitig kontaktieren -
Um die Folgen eines Ermittlungsverfahrens für das Unternehmen so gering wie möglich zu halten, sollten Sie unbedingt einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht hinzuziehen. Dieser wird die Angelegenheit mit der notwendigen Distanz und Sachlichkeit bearbeiten und gemeinsam mit Ihnen die optimale Verteidigungsstrategie festlegen. Auch hier stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.