- Strafanzeige -

Sie wurden Opfer oder Zeuge einer Straftat und wollen dies gegenüber den Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige bringen? Dazu kann man nur ermutigen, denn Sinn und Zweck einer Strafanzeige ist, Strafverfolgungsbehörden auf eine mögliche Straftat hinzuweisen. Rechtlicher Beistand durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht ist allerdings auch in dieser Situation sinnvoll.

- Wie stellt man Strafanzeige? -

Wer Opfer einer Straftat ist und diese zur Anzeige bringen will, hat in München und ganz Bayern die Möglichkeiten, das direkt bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft zu tun. Wenn man die Strafanzeige bei der Polizei erstattet, wird die Anzeige in der Regel mündlich zu Protokoll gegeben. Man schildert also, was vorgefallen ist, die Polizei nimmt darüber ein Protokoll auf. Anders als in anderen Bundesländern ist es in Bayern nicht möglich, online Strafanzeige zu stellen.

Erstattet man Anzeige, muss man als Anzeigenerstatter grundsätzlich „die klassischen W-Fragen“ beantworten: Was ist passiert? Wann ist es passiert – wo und wie ist es passiert? Und: Wer wurde geschädigt? Außerdem muss der Anzeigenerstatter persönliche Daten (Name, Adresse und Geburtsdatum) angeben.

- Ist man verpflichtet Anzeige zu erstatten? -

Weder als Zeuge noch als Betroffener einer Straftat muss man eine Straftat zur Anzeige bringen. Allerdings gibt es auch von diesem Grundsatz Ausnahmen: Erfährt man von einer schweren Straftat wie Raub oder Mord, muss man die Polizei darüber informieren. Kommt später ans Licht, dass man von einer geplanten schweren Straftat wusste und die Behörden nicht informiert hat, macht man sich ggfs. selbst strafbar.

- Unterstützung, wenn Sie Strafanzeige stellen wollen -

Sie können als Betroffener eine Straftat auch ohne Unterstützung eines Rechtsanwalts bei jeder Polizeidienststelle Strafanzeige erstatten. Oft fällt es Betroffenen aber schwer, das Erlebte so zu schildern, dass alle wesentlichen Fakten enthalten sind. Aber gerade das ist wichtig: Denn eine sachliche Schilderung des Sachverhalts hilft Polizei und Staatsanwaltschaft bei den Ermittlungen und kann das weitere Verfahren beschleunigen. Doch genau das ist für Personen, die Opfer oder Zeuge einer Straftat geworden sind, nicht leicht – denn emotionale Reaktionen sind in dieser Situation vollkommen nachvollziehbar. Deswegen unterstütze ich Sie, wenn Sie als Geschädigter eine Straftat erlebt haben oder Zeuge einer Straftat wurden und Anzeige erstatten wollen. Ich bereite mit Ihnen gemeinsam den Sachverhalt so auf, dass die Ermittlungsbehörden ihre Arbeit effektiv aufnehmen und Ihnen so zu Ihrem Recht verhelfen können. Außerdem unterstütze ich Sie dabei, zu beurteilen, ob eine Strafanzeige tatsächlich sinnvoll ist, oder Sie ggfs. selbst in Schwierigkeiten bringen kann, wenn der Tatvorwurf haltlos bzw. schlichtweg nicht nachweisbar ist. Dann kann ein Hinweis an die Polizei statt einer förmlichen Strafanzeige der richtige Weg sein.

- Nach der Anzeige – Zeugenbeistand und Opferanwalt in der Nebenklage -

Haben Sie Anzeige erstattet, begleite ich Sie natürlich auch in der Zeit danach. Ich begleite Sie vom Anfang bis zum Ende des Ermittlungsverfahrens bzw. Strafverfahrens: entweder als Zeugenbeistand bei einer Zeugenvernehmung bei der Polizei oder vor Gericht oder später als sog. „Opferanwalt“, wenn Sie als Opfer einer Straftat mit einer Nebenklage Einfluss auf das Strafverfahren nehmen wollen.Doch genau das ist für Personen, die Opfer oder Zeuge einer Straftat geworden sind, nicht leicht – denn emotionale Reaktionen sind in dieser Situation vollkommen nachvollziehbar. Deswegen unterstütze ich Sie, wenn Sie als Geschädigter eine Straftat erlebt haben oder Zeuge einer Straftat wurden und Anzeige erstatten wollen. Ich bereite mit Ihnen gemeinsam den Sachverhalt so auf, dass die Ermittlungsbehörden ihre Arbeit effektiv aufnehmen und Ihnen so zu Ihrem Recht verhelfen können.

Außerdem unterstütze ich Sie dabei, zu beurteilen, ob eine Strafanzeige tatsächlich sinnvoll ist, oder Sie ggfs. selbst in Schwierigkeiten bringen kann, wenn der Tatvorwurf haltlos bzw. schlichtweg nicht nachweisbar ist. Dann kann ein Hinweis an die Polizei statt einer förmlichen Strafanzeige der richtige Weg sein.

- Kein Strafverfahren trotz Anzeige: Was kann man tun? -

Polizei und Staatsanwaltschaft sind grundsätzlich verpflichtet, Strafanzeigen nachzugehen und zumindest zu ermitteln, ob ein Anfangsverdacht hinsichtlich einer Straftat besteht. Bestätigt sich der Anfangsverdacht, beantragt die Staatsanwaltschaft je nach Art und Schwere des Tatvorwurfes einen Strafbefehl oder erhebt bei Gericht Anklage. Kommen die Ermittlungsbehörden hingegen zu dem Ergebnis, dass kein ausreichender Tatverdacht besteht, wird der Anzeigenerstatter schriftlich über die Verfahrenseinstellung informiert. Dagegen kann Beschwerde einlegt werden. Ist die Beschwerde ebenfalls nicht erfolgreich, bleibt in einigen Fällen noch das sog. Klageerzwingungsverfahren. Hier ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt dann zwingend vorgeschrieben.