- Opfervertretung -
Das deutsche Strafrecht regelt nicht nur die Rechte und Pflichten des Beschuldigten, sondern enthält auch eine Reihe von Rechten für die Opfer von Straftaten. Aufgrund der Komplexität der entsprechenden gesetzlichen Regelungen empfiehlt es sich, dass Geschädigte sich über eine Opfervertretung beraten und von einem Opferanwalt vertreten lassen. Nur so ist garantiert, dass Sie und Ihre Anliegen ausreichend Berücksichtigung finden. Ein Opferanwalt nimmt bei der Strafverhandlung gegen den Täter direkt die Interessen des Opfers war.
- Einflussnahme durch Nebenklage auf den Prozess gegen den Angeklagten -
Bei einigen speziellen Delikten haben Sie als Geschädigter die Möglichkeit, das Strafverfahren als Nebenkläger zu begleiten. Das ist etwa bei Sexualdelikten, Tötungsdelikten, Körperverletzungsdelikten und einigen weiteren Straftaten der Fall. Die entsprechenden Regelungen über die Opfervertretung der Nebenklage finden sich in den §§ 395 ff. der Strafprozessordnung (StPO) des Strafgesetzbuches.
Eine Mitwirkung am Strafprozess gegen den Täter kann Opfern helfen das traumatische Taterlebnis aufzuarbeiten, auch wenn die Tat nicht ungeschehen gemacht werden kann. Sich als Nebenkläger am Verfahren zu beteiligen, ermöglicht eine aktive Teilnahme am Strafprozess und Sie können Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens nehmen. Neben einem Anwesenheitsrecht in der Hauptverhandlung hat der Nebenkläger auch das Recht Anträge zu stellen, Zeugen zu befragen sowie einen Schlussvortrag (Plädoyer) zu halten. Darüber hinaus kann die Opfervertretung der Nebenklage auch Rechtsmittel wie Berufung oder Revision gegen das Urteil einlegen, wenn das Ergebnis der Verhandlung nicht als angemessen empfunden wird.
- Rechtsanwalt für Strafrecht als Opferanwalt (Nebenklagevertreter) -
Als Nebenkläger können und sollten Sie einen Rechtsanwalt für Strafrecht suchen, der mit der Opfervertretung im Strafprozess vertraut ist. Ein sog. Opferanwalt kann Sie rechtlich in allen Fragen aufklären und für Sie in der Verhandlung z. B. Anträge stellen.
In bestimmten Fällen wird Ihnen als Opfer sogar ein Rechtsanwalt als Nebenklagevertreter vom Gericht beigeordnet, das heißt es entstehen Ihnen hierfür keine zusätzlichen Kosten. Aber auch in dem Fall, dass Sie von sich aus einen Rechtsanwalt zur Opfervertretung beauftragen, hat der Angeklagte die hierfür anfallenden Kosten zu tragen, wenn er verurteilt wird. Denn bei einer Verurteilung werden dem verurteilten Täter – in aller Regel – auch die Kosten und Auslagen des Nebenklägers auferlegt.
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht vertrete ich Sie auch gerne im Rahmen einer Nebenklage. Kontaktieren Sie mich einfach und wir besprechen Ihren Fall persönlich.