- Vermögensdelikte -
Im deutschen Strafrecht wird u. a. sehr grob zwischen Delikten unterschieden, die sich gegen die körperliche Unversehrtheit von Menschen richten (Körperverletzungsdelikte, Sexualstrafrecht etc.), und Delikten, die andere Personen am Vermögen schädigen. Auf diese sog. Vermögensdelikte entfallen über 50 % aller in Deutschland registrierten Straftaten.
Zu den Vermögensdelikten im deutschen Strafrecht zählen neben Diebstahl und Betrug unter anderem auch Delikte wie Unterschlagung, Untreue, Raub, Erpressung und Hehlerei.
- Diebstahl, Betrug und schwerer Betrug -
Im Jahr 2015 wurden allein knapp 1 Mio. Betrugsdelikte in Deutschland polizeilich registriert. Auf die Deliktsgruppe Diebstahl entfielen sogar knapp 2,5 Mio. Straftaten. Dabei ist vor allem die Zahl der Wohnungseinbruchsdiebstähle deutlich angestiegen. Geht man in diesem Zeitraum von einer Gesamtzahl aller registrierten Straftaten von 6,3 Mio. aus, entfallen auf Diebstahl und Betrug gut die Hälfte aller Straftaten.
Diebstahl ist dabei allerdings nicht gleich Diebstahl. Je nach Schwere der Straftat drohen deshalb auch sehr unterschiedliche Strafrahmen: So wird ein besonders schwerer Fall des Diebstahls mit bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe bestraft, ebenso ein Diebstahl mit Waffen, ein Wohnungseinbruchsdiebstahl und der (schwere) Bandendiebstahl.
Und auch ein Betrug kann von einer kleinen Betrügerei bis hin zum großen Wirtschaftsbetrug viele Gesichter haben. Dabei reicht der Strafrahmen von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren.
- Raub und Erpressung -
Ebenfalls zu den Vermögensdelikten zählen Raub und Erpressung. Raub ist dabei ein Vermögensdelikt, das mit besonderer Härte bestraft wird: Eine Geldstrafe ist hier gesetzlich nicht vorgesehen – es droht grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, wenn kein minder schwerer Fall vorliegt. Aber selbst dann ist eine Geldstrafe nicht vorgesehen. Die Freiheitsstrafe kann allerdings „zur Bewährung“ ausgesetzt werden.
Ähnliches gilt auch für die Erpressung – hier allerdings nur, wenn ein besonders schwerer Fall vorliegt. Andernfalls ist im Falle eine Erpressung auch eine Geldstrafe denkbar.
- Untreue -
Die Untreue ist ein Delikt, das vor allem im unternehmerischen Umfeld und allgemein im Zusammenhang mit vermögensverwaltenden Tätigkeiten verwirklicht wird. Gerade hier ist oft die Grenze zwischen bewusster Fahrlässigkeit im Umgang mit Geldern Dritter und bedingtem Vorsatz, Geldern zu veruntreuen, fließend oder überhaupt nur schwer zu ziehen.
Steht ein solcher Vorwurf im Raum, ist es gerade hier aus taktischen Gründen absolut unverzichtbar sehr zeitnah einen Strafverteidiger zurate zu ziehen, um taktische Fehler zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens zu vermeiden, z. B. bereits im Zusammenhang mit einer ersten Durchsuchung.
- Unterstützung durch Strafverteidiger -
Vor allem im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts bzw. der Wirtschaftskriminalität geht es schnell um relativ große Summen und ggfs. große Schäden. Vor allem dann sehen die Strafnormen der entsprechenden Vermögensdelikte im deutschen Strafrecht teils auch hohe Freiheitsstrafen vor. Das Gleiche gilt, wenn es um Raub und Erpressung geht und organisierte Kriminalität im Zusammenhang mit Diebstählen.
Aus diesem Grund ist es absolut ratsam, sofort einen Strafverteidiger zurate zu ziehen, wenn ein Verdacht in dieser Richtung im Raum steht. Nur mit professioneller Unterstützung durch einen erfahrenen Strafverteidiger ist es möglich, Geld- und Freiheitsstrafen so gering wie möglich zu halten oder den Verdacht zu entkräften. Nur so ist sichergestellt, dass Sie Ihre Rechte als Beschuldigter effektiv wahrnehmen und das spätere Ergebnis positiv beeinflussen können.