- Ordnungswidrigkeitenrecht -
Eine Ordnungswidrigkeit (OWi) ist eine geringfügige Verletzung von rechtlichen Regelungen. Anders als im Strafrecht werden diese Übertretungen nicht mit Geld- oder Freiheitsstrafe, sondern mit Verwarnungen oder Geldbußen geahndet. Bei einem Verstoß gegen das Ordnungswidrigkeitenrecht erfolgt auch kein Eintrag in das Bundeszentralregister bzw. das Führungszeugnis. Im Bereich des Straßenverkehrsrechts verhängt die Behörde neben der Geldbuße je nach Schwere des Verstoßes auch zusätzlich Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder ein Fahrverbot.
- Bußgeld im Ordnungswidrigkeitenrecht -
Die jeweilige Sanktion für eine OWi wird von der örtlichen Verwaltungsbehörde (z. B. dem Landratsamt) festgesetzt. Der einfachste Fall ist im Straßenverkehrsrecht der Strafzettel („Knöllchen“). Mit der sofortigen Zahlung des Verwarnungsgeldes kann der Betroffene so ein Ordnungswidrigkeitsverfahren verhindern.
Zahlt man nicht sofort, wird man mittels Bußgeldbescheid zur Zahlung des Bußgelds aufgefordert. Das Ordnungswidrigkeitenrecht gibt dem Betroffenen aber die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Die Frist dafür beträgt zwei Wochen.
- Einspruchsverfahren mit Unterstützung vom Rechtsanwalt -
Im Rahmen des Einspruchsverfahrens empfiehlt es sich, die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht in Anspruch zu nehmen. Gerade im Ordnungswidrigkeitenrecht stellen sich viele Bußgeldbescheide im Nachhinein als falsch heraus. So sind technische Fehler bei Blitzanlagen, Fehler bei der Beweiserhebung und Falschberechnungen der Bußgeldhöhe keine Einzelfälle und können einen Einspruch erfolgreich sein lassen.
Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt, hat dieser außerdem u. a. die Möglichkeit die Bußgeldakte anzufordern, einzusehen und dadurch die besten Verteidigungsmöglichkeiten herauszuarbeiten. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung (z. B. Verkehrsrechtsschutz) verfügen, übernimmt diese in aller Regel die hierdurch entstehenden Anwaltskosten.
- Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner im Straßenverkehrsrecht -
Das Hauptanwendungsfeld im Ordnungswidrigkeitenrecht sind die Verkehrsverstöße und dabei vor allem die Geschwindigkeitsverstöße, also die Missachtung von Tempolimits. Der Bußgeldkatalog schreibt dabei bundesweit einheitlich vor, bei welchen Geschwindigkeitsüberschreitungen welche Ahndung auszusprechen ist. Er enthält auch eindeutige Regelungen für sämtliche anderen Verkehrsverstöße und Ordnungswidrigkeiten, wie beispielsweise Abstandsunterschreitung, Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung (Handy am Steuer), Missachtung der Anschnallpflicht, Rotlichtverstöße etc.
Mithilfe des Bußgeldrechners des Deutschen Anwaltvereins können Sie sich bequem per App einen ersten Anhaltspunkt für das zu erwartende Bußgeld holen. Die App für Applegeräte finden Sie HIER zum Download. Alternativ finden Sie den vollständigen Bußgeldkatalog übersichtlich sortiert nach einzelnen Deliktsgruppen HIER.