- Kosten -

Viele Menschen scheuen den Weg zum Anwalt, da sie befürchten, dass dies stets mit sehr hohen Kosten verbunden ist. Effektive Strafverteidigung sollte aber nicht an undurchsichtigen Kostenstrukturen bei Rechtsanwälten scheitern – schließlich geht es gerade im Strafrecht im Zweifel um viel für Sie.

Deswegen kläre ich Sie hier und natürlich immer auch persönlich über die Kosten meiner Arbeit als Strafverteidiger auf, BEVOR diese Kosten entstehen. Das versteht sich für mich von selbst und ist die Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit.

- Erstberatung im Strafrecht -

Haben Sie ein Problem mit der Polizei oder Staatsanwaltschaft oder haben Sie Sorge, dass ein solches Problem entsteht, hilft die sogenannte Erstberatung beim Rechtsanwalt für Strafrecht zu beurteilen,

  • ob Sie Hilfe eines Rechtsanwaltes für Strafrecht benötigen oder nicht,

    und falls Sie Hilfe benötigen,

  • was nun zu tun ist und was Sie besser nicht tun sollten.

 

Dabei zeigt die Erfahrung, dass oftmals bereits ein erstes Beratungsgespräch schon hilfreich sein kann und in vielen Fällen den „Fall“ schon klärt, ohne dass weitere Beratung oder Vertretung notwendig ist.

- Kosten der Erstberatung & Verrechnung -

Die Kosten für ein Erstberatungsgespräch sind dabei sogar gesetzlich limitiert. Das gilt vollkommen unabhängig davon, ob Sie zu einem Rechtsanwalt für Strafrecht gehen oder die Unterstützung von einem Fachanwalt in Anspruch nehmen wollen!

Ich persönlich biete Ihnen als Fachanwalt für Strafrecht/Strafverteidiger ein Erstberatungsgespräch zum Festpreis von 200 Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer an. Damit bleibe ich hinsichtlich der Kosten für Sie noch unter dem gesetzlich festgelegten Rahmen für eine Erstberatung.

Stellt sich in der Erstberatung heraus, dass Sie weitere Unterstützung durch mich als Strafverteidiger benötigen (Akteneinsicht, Verteidigung etc.) werden die Kosten der Erstberatung auf die Gebühren für meine weitere Arbeit für Sie angerechnet.

- Kosten der Vertretung durch Rechtsanwalt / Strafverteidiger -

Grundsätzlich bestimmt sich die Höhe der anwaltlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Darin werden bestimmte Gebührenrahmen für die einzelnen Verfahrensabschnitte vorgegeben.

Da die im RVG festgelegten Gebührenrahmen jedoch keine kostendeckende, professionelle und wirklich effektive Strafverteidigung ermöglichen, ist es üblich, eine individuelle Vergütungsvereinbarung abzuschließen.